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Schadenersatzpflicht wegen evident vertragswidriger Nichtrückstellung des Mietobjekts

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Im Fall notwendiger richterlicher Beweiswürdigung ist idR nur dann ein Einwand gegen die Räumung als schuldhaft anzulasten, wenn die Partei dabei bewusst die Unwahrheit sagt oder evident unhaltbare Behauptungen aufstellt.

  • WOBL-Slg 2017/124
  • OGH, 13.10.2016, 7 Ob 24/16d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 1295 ABGB
  • § 1298 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • OLG Wien, 15 R 175/15p

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