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Schadenersatzverjährung bei vertragswidrigem Contracting bei neuerrichteten Wohnungseigentumsanlagen
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 5708 Wörter
- Seiten 124-130
- https://doi.org/10.33196/wobl201804012401
30,00 €
inkl MwStEine Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft für Schadenersatzansprüche wegen eines vertragswidrig herbeigeführten Contracting-Vertrages kommt nur in dem Umfang in Betracht, als es zur Anspruchsabtretung durch die einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft gekommen ist.
Die mangelnde Aufklärung der Wohnungseigentümer durch die Bauträgerin anlässlich des Abschlusses einzelner Kaufverträge und/oder der vertragswidrige Abschluss von Contracting-Verträgen zwischen der Bauträgerin und dem Contractor stellen keinen Fall fortgesetzter Schädigung dar. Die Verjährung daraus resultierender monatlicher Vorschreibungen von Grundkosten zur Finanzierung einer Heizanlage beginnt bereits mit Kenntnis vom Erstschaden zu laufen.
Eine Verletzung der Erkundigungspflicht iSd § 1489 ABGB ist zu verneinen, wenn den Wohnungseigentümern zwar der beabsichtigte Vertragsabschluss mit dem Contractor mitgeteilt bzw eine Einsichtnahme in die Vertragsentwürfe angeboten wird, diesem Schreiben aber nicht der geringste Hinweis auf die mit dieser Vertragsgestaltung verbundenen finanziellen Belastungen der Wohnungseigentümer mit Errichtungskosten im Weg der Heizkostenverrechnung zu entnehmen ist.
- Brandstätter, Natascha
- § 1486 ABGB
- § 1295 ABGB
- § 1297 ABGB
- OGH, 18.01.2018, 5 Ob 197/17g
- § 1296 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1489 ABGB
- § 18 WEG
- WOBL-Slg 2018/52
- LG Salzburg, 5 Cg 33/16y
- OLG Linz, 1 R 84/17d
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