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Schadenshöhe bei einem der Bauführung dienenden Kontokorrentkredit

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Bei der Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits, der ausdrücklich zur Finanzierung einer bestimmten Bauführung aufgenommen bzw gewährt wurde, entsprechend dem Baufortschritt sukzessive ausgenützt und aus dem Verkaufserlös der zu errichtenden Bauwerke abgedeckt werden soll, ist in objektiver wie subjektiver Hinsicht Betrug indiziert, wenn der Bauführer unter wahrheitswidriger Vorspiegelung der Verwendung der Kreditmittel für dieses Bauvorhaben die Freigabe von Teilbeträgen durch das Kreditinstitut erlangt, damit aber andere, keinen Bezug zu diesem Bauvorhaben aufweisende Forderungen begleicht.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Rechtssatz der Generalprokuratur, 02.08.2017, Gw 129/17d
  • § 146 StGB
  • JST-Slg 2017/5

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