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Schädigungsvorsatz beim Amtsmissbrauch und unterlassene Zustellung von Briefstücken

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Das Recht der jeweiligen (behördlichen) Absender auf ordnungsgemäße postalische Behandlung und Zustellung behördlicher Schriftstücke bringt bloß den für die Tatbestandserfüllung nicht ausreichenden (staatlichen) Anspruch zum Ausdruck, dass sich der Beamte den Vorschriften entsprechend verhält. Ein subjektives Recht der Adressaten gegenüber Postbediensteten auf Zustellung behördlicher Schriftstücke kommt ebenso wenig als Bezugspunkt in Frage. Anderes gilt, wenn sich der Schädigungsvorsatz auch darauf erstreckt, den Anspruch der jeweiligen Adressaten auf Teilnahme an den jeweiligen (behördlichen) Verfahren zu beeinträchtigen und diese an weiteren subjektiven (absoluten) Rechten (etwa am Vermögen) zu schädigen.

  • OGH, 31.07.2024, 14 Os 49/24y
  • LGSt Graz, 18.03.2024, 13 Hv 50/23p
  • JBL 2024, 819
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