


Schätzung – Zeitraum
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 2013
- Inhalt:
- UFS-Entscheidung
- Umfang:
- 445 Wörter, Seiten 99-99
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Eine Schätzung wegen mangelhafter Aufzeichnungen ist nur für die von der Abgabenbehörde überprüften Zeiträume (USO-Zeitraum) zulässig, weil dem Abgabepflichtigen ansonsten die Möglichkeit, die sachliche Richtigkeit seiner Aufzeichnungen zu beweisen, nicht offen steht.
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- Hilber, Klaus
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- Steuerrecht
- UFS, 13.11.2012, RV/0241-G/12
- § 184 BAO
- AFS 2013, 99
Eine Schätzung wegen mangelhafter Aufzeichnungen ist nur für die von der Abgabenbehörde überprüften Zeiträume (USO-Zeitraum) zulässig, weil dem Abgabepflichtigen ansonsten die Möglichkeit, die sachliche Richtigkeit seiner Aufzeichnungen zu beweisen, nicht offen steht.
- Hilber, Klaus
- Steuerrecht
- UFS, 13.11.2012, RV/0241-G/12
- § 184 BAO
- AFS 2013, 99