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Schenkungsanrechnung: Zweijahresfrist ab Vermögensopfer

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Im Fall einer umfassenden und weitreichenden Beschneidung des übertragenen Eigentums durch Fruchtgenuss samt Veräußerungs- und Belastungsverbot ist iS der Vermögensopfertheorie davon auszugehen, dass bis zum Wegfall der Einschränkungen durch den Tod des Geschenkgebers, der den Genuss der geschenkten Sache vorher nicht aufgegeben hat, die Schenkung iS des § 785 Abs 3 ABGB noch nicht „gemacht“ wurde und daher die dort normierte Frist noch nicht zu laufen begonnen hat.

  • § 785 Abs 3 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • JBL 2014, 795
  • Allgemeines Privatrecht
  • OLG Innsbruck, 21.11.2013, 1 R 152/13g
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Feldkirch, 19.06.2013, 56 Cg 38/12m
  • Arbeitsrecht
  • OGH, 11.09.2014, 2 Ob 39/14w
  • § 956 ABGB

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