


Schicksal einer britischen Scheinauslandsgesellschaft nach dem Brexit – Auswirkungen auf Parteifähigkeit
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 21
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1420 Wörter, Seiten 262-264
9,80 €
inkl MwSt




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Eine britische Scheinauslandsgesellschaft mit Verwaltungssitz in Österreich wurde mit dem Brexit zu einer GesBR.
Hatte sie nur einen Gesellschafter, kam es mit dem Brexit zur Gesamtrechtsnachfolge auf diesen.
Tritt die Scheinauslandsgesellschafterin als Klägerin auf, ist im zweiten Fall die Parteienbezeichnung auf den Alleingesellschafter zu berichtigen (Bestätigung von 9 Ob 74/21d).
-
- Art 54 AEUV
- § 142 UGB analog
- Art 126 Brexit-Austrittsabkommen
- Art 49 AEUV
- GES 2022, 262
- Scheinauslandsgesellschaft
- Gesellschaftsrecht
- Brexit
- Art 127 Brexit-Austrittsabkommen
- OGH, 24.05.2022, 10 Ob 41/21h
- § 155 ZPO
- Parteifähigkeit
Eine britische Scheinauslandsgesellschaft mit Verwaltungssitz in Österreich wurde mit dem Brexit zu einer GesBR.
Hatte sie nur einen Gesellschafter, kam es mit dem Brexit zur Gesamtrechtsnachfolge auf diesen.
Tritt die Scheinauslandsgesellschafterin als Klägerin auf, ist im zweiten Fall die Parteienbezeichnung auf den Alleingesellschafter zu berichtigen (Bestätigung von 9 Ob 74/21d).
- Art 54 AEUV
- § 142 UGB analog
- Art 126 Brexit-Austrittsabkommen
- Art 49 AEUV
- GES 2022, 262
- Scheinauslandsgesellschaft
- Gesellschaftsrecht
- Brexit
- Art 127 Brexit-Austrittsabkommen
- OGH, 24.05.2022, 10 Ob 41/21h
- § 155 ZPO
- Parteifähigkeit