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Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag: Fortwirkung nach Beendigung der Gesellschaft

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Dass eine GmbH beendet wurde, führt nicht zur Wirkungslosigkeit der gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel.

Diese gilt auch für Streitigkeiten, die nach Aufhebung der Gesellschaft entstanden sind, wenn sie mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen.

  • GES 2013, 300
  • Gesellschaftsrecht
  • § 581 ZPO
  • OGH, 08.05.2013, 6 Ob 47/13z

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