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Heft 9, September 2019, Band 33
Schiedsklauseln bei der GmbH & Co KG
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Aufsatz, 4470 Wörter
- Seiten 485-491
- https://doi.org/10.33196/wbl201909048501
30,00 €
inkl MwStDie Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für GmbH-rechtliche Streitigkeiten setzt im Allgemeinen voraus, dass die Satzung der GmbH eine Schiedsklausel enthält oder dass die Gesellschafter in einer weiteren Urkunde die Konfliktregelung durch ein Schiedsgericht festlegen. Der folgende Beitrag geht den Besonderheiten nach, die im Recht der GmbH & Co KG zu beobachten sind. Die Geschäfte des Unternehmens der Kommanditgesellschaft führt die Komplementär-GmbH. Weitere Agenden nimmt diese GmbH typischerweise nicht wahr. Sämtliche Maßnahmen, die die Komplementär-GmbH verwirklicht, betreffen daher die Leitung des Unternehmens der Kommanditgesellschaft. Eine Vereinbarung der Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, wonach sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern sowie zwischen den Gesellschaftern ein Schiedsgericht entscheiden soll, erfasst – unter bestimmten Umständen – auch die Innenverhältnisse (namentlich Beschlussmängelkonflikte) der Komplementär-GmbH. Für diese Auseinandersetzungen ist auch dann ein Schiedsgericht zuständig, wenn die Satzung der Komplementär-GmbH eine Schiedsklausel nicht vorsieht.
- Neumayr, Matthias
- Harrer, Friedrich
- Auslegung einer Schiedsklausel
- GmbH & Co KG
- § 41 GmbHG
- § 43 GmbHG
- § 16 GmbHG
- § 581 ZPO
- Rechtsfortbildung
- WBL 2019, 485
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 42 GmbHG
- § 116 UGB
- Bindung Dritter an Schiedsvereinbarungen
- § 164 UGB
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