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Graf, Georg

Schiffs- und Immobilienfonds

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Nach der Rsp des OGH kann die Bank trotz unterlassener Aufklärung über eine vom Emittenten erhaltene Innenprovision eine schadenersatzrechtliche Haftung dann vermeiden, wenn ihr der Nachweis gelingt, dass sie das betreffende Veranlagungsprodukt auch dann empfohlen hätte, wenn hierfür keine Provision geflossen wäre. Die folgenden Überlegungen setzen sich kritisch mit der Rsp des OLG Wien auseinander, wonach der Nachweis der fehlenden Kenntnis des für die Beratung zuständigen Bankmitarbeiters von der Provision nicht hinreicht, um die Bank von der Haftung zu befreien.

  • Graf, Georg
  • Retrozession
  • OEBA 2019, 17
  • Provision
  • Schiffsfonds
  • JEL-Classification: K 22, K 12, G 21
  • Kick-Back-Zahlungen
  • Immobilienfonds
  • Anlageberaterhaftung
  • Innenprovision

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