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Schlichte Miteigentumsgemeinschaft: Stimmrechtsausschluss bei der Verwalterbestellung wegen Interessenkollision?

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Betrifft die Beschlussfassung die Frage, ob ein schlichter Miteigentümer (oder eine ihm wirtschaftlich oder familiär verbundene Person) zum Fremdverwalter der Liegenschaft zu bestellen ist, ist jedenfalls dann, wenn der beabsichtigte Verwaltervertrag ortsübliche Konditionen enthält und dem Verwalter keine über die gesetzliche Regelung hinausgehenden Befugnisse eingeräumt werden sollen, auch der betroffene Miteigentümer stimmberechtigt.

  • § 838a ABGB
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 14.02.2013, 5 Ob 249/12x
  • § 827 ABGB
  • § 825 ABGB
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 836 ABGB
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 52 Abs 2 WEG
  • LG St. Pölten, 08.08.2012, 7 R 41/12b
  • BG Tulln, 24.01.2012, 2 Msch 1/10w
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 24 Abs 3 WEG
  • JBL 2013, 506
  • Arbeitsrecht
  • § 826 ABGB

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