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- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Aufsatz, 4565 Wörter
- Seiten 413-419
- https://doi.org/10.33196/wobl201910041301
30,00 €
inkl MwStDie gesetzliche Anordnung in § 886 ABGB über das Schriftformgebot ist an sich eindeutig. Aufgrund zweckorientierter Überlegungen in Rsp und Literatur wurden Begründungslinien entwickelt, die mit rechtsgeschäftlichen Grundsätzen nicht im Einklang stehen. Dadurch wird Rechtsunsicherheit begründet, die der Gesetzgeber mit dem Schriftformgebot gerade verhindern wollte. Der Beitrag beleuchtet die grundsätzliche Problematik und setzt sich mit einschlägigen wohnrechtlichen Entscheidungen auseinander.
- Brenn, Christoph
- § 862 ABGB
- WOBL 2019, 413
- Unterschrift
- § 31 GBG
- § 3 Abs 4 KSchG
- Willenserklärung
- § 16 Abs 4 MRG
- Schriftlichkeit
- § 26d KSchG
- § 4 Abs 1 SigG
- § 31 KSchG
- § 33 Abs 1 MRG
- § 3 Abs 1 Z 1 WEG
- § 29 Abs 1 Z 3 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- Schriftform
- Zugang
- § 10 Abs 4 MRG
- § 17 Abs 1 WEG
- § 862a ABGB
- § 1b VersVG
- § 13 Abs 2 AktG
- § 4 Abs 1 SVG
- elektronische Signatur
- § 886 ABGB
- § 27d Abs 5 KSchG
- § 3 Abs 1 BTVG