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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2016, Band 2016
Schriftformvorbehalt, Grundsätze des redlichen Verkehrs und Duldungsvollmacht
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2016
- Judikatur, 1379 Wörter
- Seiten 133-135
- https://doi.org/10.33196/zrb201603013301
20,00 €
inkl MwStDie Parteien können von einem im Werkvertrag vereinbarten Schriftformvorbehalt jederzeit einvernehmlich abgehen.
Macht ein Vertragspartner bestimmte Zusagen, widerspricht es den Grundsätzen des redlichen Verkehrs, wenn er sich im Nachhinein auf eine damit in Widerspruch stehende Klausel beruft.
Dass der Geschäftsherr der Verhandlungsführung durch seinen Scheinvertreter widerspruchslos beigewohnt hat, begründet nicht nur eine Duldungsvollmacht hinsichtlich des erzielten Vertrags, sondern auch hinsichtlich des damit notwendigerweise einhergehenden Abgehens vom Schriftformerfordernis.
- Hayek, Günter
- Schriftformvorbehalt
- Duldungsvollmacht
- § 54 UGB
- Bevollmächtigung
- Vertragsänderung
- ZRB 2016, 133
- Zusatzauftrag
- Grundsätze des redlichen Verkehrs
- Schriftformerfordernis
- Vertretungsmacht
- Baurecht
- OGH, 23.02.2016, 4 Ob 185/15g
- § 884 ABGB
- Umfang einer Vollmacht