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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Schuldhafte Verletzung von Pflichten aus dem Bauwerkvertrag bei Erkennbarkeit der Unmöglichkeit der Herstellung einer den gesetzlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik entsprechenden Baugrube und Fortführung der Bauarbeit...
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 7
- Judikatur, 1245 Wörter
- Seiten 28-30
- https://doi.org/10.33196/zrb201801002801
20,00 €
inkl MwStFür eine Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers in Bezug auf mangelhafte Vorleistungen eines anderen Werkunternehmers kommt es ua darauf an, ob eine besondere Kontrollpflicht des (nachfolgenden) Werkunternehmers besteht oder sonst besondere Koordinations- und Prüfpflichten übernommen worden sind.
Bei getrennten Gewerken geht eine Aufklärungspflicht jedenfalls nicht so weit, dass der Werkunternehmer davon ausgehen muss, dass sein fachkundiger Vormann nicht fachgerecht arbeitet. Liefert ein Generalunternehmer jedoch die Pläne und sonstige Vorgaben für die Durchführung der Erdarbeiten und beaufsichtigt sie, ist er maßgeblich an diesen beteiligt und für die Herstellung der zu steilen Böschung mitverantwortlich, auch wenn die [Durchführung der] Erdarbeiten selbst nicht Gegenstand seines Bauwerkvertrags waren.
- Seeber, Thomas
- Seeber-Grimm, Diana
- Warnpflichtverletzung
- OGH, 26.04.2017, 1 Ob 65/17s
- ZRB 2018, 28
- Bauwerkvertrag
- Koordinations- und Prüfpflichten
- getrennte Gewerke
- Baurecht
- § 1168a ABGB
- § 67 VersVG