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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Schummeln und Ghostwriting an Universitäten – mehr als eine Verwaltungsübertretung?Cheating and Ghostwriting at Universities – More than just an administrative offence?
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 20
- Aufsatz, 8231 Wörter
- Seiten 151-161
- https://doi.org/10.33196/zfhr202105015101
9,80 €
inkl MwStSchummeln und Ghostwriting sind unbestrittenermaßen mit einem integren Studieren an Universitäten und den qualitativen Standards wissenschaftlichen Arbeitens nicht in Einklang zu bringen. Dennoch greifen Studierende immer wieder auf solche unerlaubten Hilfsmittel zurück. Es darf daher nicht verwundern, dass der Gesetzgeber nunmehr (endlich) ein deutliches Signal im Rahmen der letzten UG-Novelle gesetzt und klargestellt hat, dass Ghostwriting im akademischen Bereich nicht nur unerwünscht, sondern verpönt ist. Er hat dies durch Einführung der Verwaltungsstrafbestimmung nach § 116a UG („Ghostwriting“) deutlich zum Ausdruck gebracht. Es fragt sich allerdings, ob Schummeln und Ghostwriting nicht auch kriminalstrafrechtlich relevant sein kann.
- Perthold-Stoitzner , Bettina
- Reindl-Krauskopf, Susanne
- Betrug
- § 10 FHG
- Urkunden
- § 108 StGB
- § 293 StGB
- § 3 PrivHG
- Beurkundung, unmittelbare unrichtige
- § 116a UG
- Privathochschule
- Öffentliches Recht
- § 4 PrivHG
- ZFHR 2021, 151
- § 11 ISTAG
- Universitäten
- § 11 PrivHG
- § 228 StGB
- § 51 UG
- § 223 StGB
- § 87 UG
- § 46 UG
- Täuschung
- Art 130 B-VG
- § 146 StGB
- Erschleichen einer Prüfungsleistung
- § 65 HG
- Beweismittelfälschung