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Schuppen; Höhe; freies Bauvorhaben

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
767 Wörter, Seiten 218-219

20,00 €

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Bei der Bemessungsgrundlage der maximalen Höhe von 2,80 m für bewilligungs- und anzeigefreie Schuppen ist auf die tatsächliche Höhe der baulichen Anlage als solche abzustellen.

Allenfalls bewirkte Höhenveränderungen durch Geländeaufschüttungen müssen unberücksichtigt bleiben.

  • BBL-Slg 2018/206
  • freies Bauvorhaben
  • Höhe
  • Baurecht
  • LVwG Tir, 17.08.2018, LVwG-2018/32/0355-7
  • § 28 Abs 3 lit g tir BauO
  • Schuppen

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