


Schuppen; Höhe; freies Bauvorhaben
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 767 Wörter, Seiten 218-219
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Bei der Bemessungsgrundlage der maximalen Höhe von 2,80 m für bewilligungs- und anzeigefreie Schuppen ist auf die tatsächliche Höhe der baulichen Anlage als solche abzustellen.
Allenfalls bewirkte Höhenveränderungen durch Geländeaufschüttungen müssen unberücksichtigt bleiben.
-
- BBL-Slg 2018/206
- freies Bauvorhaben
- Höhe
- Baurecht
- LVwG Tir, 17.08.2018, LVwG-2018/32/0355-7
- § 28 Abs 3 lit g tir BauO
- Schuppen
Bei der Bemessungsgrundlage der maximalen Höhe von 2,80 m für bewilligungs- und anzeigefreie Schuppen ist auf die tatsächliche Höhe der baulichen Anlage als solche abzustellen.
Allenfalls bewirkte Höhenveränderungen durch Geländeaufschüttungen müssen unberücksichtigt bleiben.
- BBL-Slg 2018/206
- freies Bauvorhaben
- Höhe
- Baurecht
- LVwG Tir, 17.08.2018, LVwG-2018/32/0355-7
- § 28 Abs 3 lit g tir BauO
- Schuppen