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Schutzzone; Abbruch von Bauwerken; Sonderbauwerk; örtliches Stadtbild; öffentliches Interesse an der Erhaltung

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Ein Sonderbauwerk (hier: historisches Betriebsgebäude) kann – auch bei fehlenden architektonischen und künstlerischen Besonderheiten und uneinheitlichem örtlichen Stadtbild in unmittelbarer Umgebung – eine Besonderheit und Alleinstellung aufweisen, die die Charakteristik des örtlichen (Gesamt-)Stadtbildes prägen, sodass baurechtlich ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung besteht.

  • § 60 Abs 1 lit d wr BauO
  • Sonderbauwerk
  • öffentliches Interesse an der Erhaltung
  • BBL-Slg 2022/150
  • Schutzzone
  • örtliches Stadtbild
  • LVwG Wien, 02.06.2022, VGW-111/077/3682/2022
  • Baurecht
  • Abbruch von Bauwerken

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