



Schutzzweck der Bestimmungen über eine rasche und fristgerechte Erledigung eines Zivilprozesses
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 136
- Rechtsprechung, 2636 Wörter
- Seiten 535-537
30,00 €
inkl MwStDie Bestimmungen über eine rasche und fristgerechte Erledigung in einem Zivilprozess dienen nicht nur den Interessen der Öffentlichkeit, sondern auch jenen der Rechtsschutz suchenden Parteien. Es kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, mit Bestimmungen über eine rasche Erledigung eines Zivilprozesses die Interessen eines (vertragsbrüchigen) Schuldners zu schützen, der seine Zahlungspflicht zu Unrecht bestreitet und sich auf einen Prozess einlässt. Lässt er sich auf den Prozess ein und unterliegt er in der Folge, fällt seine rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen in seinen Risikobereich.
- Wiesinger, Harald
- Freudenthaler, Christoph
- § 1311 ABGB
- § 1 AHG
- OLG Linz, 09.04.2013, 4 R 233/12f
- OGH, 29.08.2013, 1 Ob 101/13d
- § 110 Abs 1 Geo
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 180 Abs 3 ZPO
- Allgemeines Privatrecht
- § 49 Abs 1 Geo
- LG Wels, 13.11.2012, 3 Cg 69/12z
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2014, 535
- Arbeitsrecht
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