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Schwierige Wahl der Zuschlagskriterien? Begrenzung der Gewährleistungsverlängerung und möglicher Zeitablauf bei Bewertungsgespräch sind rechtswidrig

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
3942 Wörter, Seiten 233-239

20,00 €

inkl MwSt

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Die Bestandsfestigkeit der Zuschlagskriterien findet ihre Grenze dort, wo infolge der rechtswidrigen Formulierung der Zuschlagskriterien eine Bestbieterermittlung nicht mehr möglich ist. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Ausgestaltung der Zuschlagskriterien so allgemein formuliert ist, dass es dem Gutdünken des Auftraggebers überlassen bliebe, innerhalb der Angebote einen Bestbieter zu ermitteln.

Die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Verlängerung der Gewährleistung“ derart, dass über die in den Vertragsbedingungen angeführten drei Jahre hinaus maximal 30 Monate Gewährleistungsverlängerung angeboten werden können, was einer maximalen Punktezahl von 30 entspricht, ist vergabewidrig und bieterdiskriminierend. Es ist dem Bieter aufgrund der Begrenzung der Gewährleistungsverlängerung auf 30 Monate nicht möglich, bei diesem Kriterium ein Bestangebot zu unterbreiten.

Es widerspricht dem Grundsatz des Bestbieterprinzips, eine Qualitätsbegrenzung in den Zuschlagskriterien nach oben hin vorzunehmen. Sinn und Zweck einer Ausschreibung nach dem „Bestbieterprinzip“ ist es nämlich, ein qualitativ bestmögliches Angebot zu erlangen.

Die Festlegung in der Ausschreibung zum Zuschlagskriterium „Fachgespräch mit dem Schlüsselpersonal“, wonach während des Hearings aufgrund Zeitablaufes womöglich nicht alle zehn Fragen gestellt werden, ermöglicht es dem Auftraggeber, durch in die Länge Ziehen einzelner Fragen dem Bieter die Möglichkeit zu nehmen, sein Angebot bestmöglich darzustellen und auch eine bestmögliche Bewertung zu erlangen.

  • Gast, Günther
  • Beeinflussbarkeit der Bewertung
  • Zuschlagskriterien
  • qualitativ bestmögliches Angebot
  • LVwG Tirol, 07.01.2016, LVwG-2015/S1/2310-5, Gemeinde Sölden – Neubau Sozialzentrum Sölden
  • RPA 2016, 233
  • § 79 Abs 3 BVergG
  • Bestbieterprinzip
  • Verlängerung der Gewährleistungsfrist
  • Grenze der Bestandsfestigkeit der Ausschreibung
  • Fachgespräch mit dem Schlüsselpersonal
  • Vergaberecht

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