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Selbstberechnungs-Erklärung gegenüber dem Grundbuchsgericht nur durch Rechtsanwalt oder Notar
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 140
- Rechtsprechung, 61 Wörter
- Seiten 265-265
- https://doi.org/10.33196/jbl201804026501
30,00 €
inkl MwStGesetzestext und Materialien zu den §§ 11 f GrEStG lassen keinen Raum für die Annahme, dass es ausreicht, wenn ein Parteienvertreter im Sinn des § 11 GrEStG die Selbstberechnung über Finanz-Online vornimmt und ein nicht durch einen Rechtsanwalt oder Notar vertretener Antragsteller die bei der Selbstberechnung generierte Vorgangsnummer in sein Grundbuchsgesuch aufnimmt.
- § 11 GrEStG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- BG Floridsdorf, 23.01.2017, TZ 5683/2016
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2018, 265
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 27.06.2017, 5 Ob 96/17d
- LGZ Wien, 08.03.2017, 46 R 79/17h
- Arbeitsrecht
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