


Sexualassistenz für Menschen mit Behinderungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2024
- Inhalt:
- nach.satz
- Umfang:
- 1257 Wörter, Seiten 590-592
10,00 €
inkl MwSt




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Die Concluding Observations des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten und dritten Staatenbericht Österreichs enthalten auch für den Bereich der reproduktiven Rechte von Menschen mit Behinderungen Handlungsempfehlungen. Eine legistische Neuerung, die nach den Concluding Observations in Kraft trat, ist die Novellierung des § 4 Vbg Sittenpolizeigesetz Anfang 2024. Dadurch wurde „erheblich beeinträchtigten Personen“ (§ 4 Abs 5 Vbg Sittenpolizeigesetz) der Zugang zu Sexualassistenzleistungen durch fachlich qualifizierten Anbieter*innen ermöglicht und eine zusätzliche Ausnahme vom Verbot der „gewerbsmäßigen Unzucht“ statuiert. Der Beitrag geht auf die Concluding Observations sowie die Sexualassistenz in Vorarlberg ein.
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- Voithofer, Caroline
- Tinzl, Lukas
-
- reproduktive Rechte
- Sexualassistenz
- Staatenbericht Österreich UN-BRK
- Concluding Observations
- § 4 Vbg Sittenpolizeigesetz
- Art 22 UN-BRK
- JURIDIKUM 2024, 590
- Rechtsphilosophie und Politik
Die Concluding Observations des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten und dritten Staatenbericht Österreichs enthalten auch für den Bereich der reproduktiven Rechte von Menschen mit Behinderungen Handlungsempfehlungen. Eine legistische Neuerung, die nach den Concluding Observations in Kraft trat, ist die Novellierung des § 4 Vbg Sittenpolizeigesetz Anfang 2024. Dadurch wurde „erheblich beeinträchtigten Personen“ (§ 4 Abs 5 Vbg Sittenpolizeigesetz) der Zugang zu Sexualassistenzleistungen durch fachlich qualifizierten Anbieter*innen ermöglicht und eine zusätzliche Ausnahme vom Verbot der „gewerbsmäßigen Unzucht“ statuiert. Der Beitrag geht auf die Concluding Observations sowie die Sexualassistenz in Vorarlberg ein.
- Voithofer, Caroline
- Tinzl, Lukas
- reproduktive Rechte
- Sexualassistenz
- Staatenbericht Österreich UN-BRK
- Concluding Observations
- § 4 Vbg Sittenpolizeigesetz
- Art 22 UN-BRK
- JURIDIKUM 2024, 590
- Rechtsphilosophie und Politik