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Sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Rauchfangkehrergewerbe

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 31
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2744 Wörter, Seiten 541-544

30,00 €

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Im Bereich der Gewerbeberechtigung für das Rauchfangkehrergewerbe erfordert die Beschränkung der Erwerbsfreiheit, die mit der Bedarfsbindung hinsichtlich der Ausübung sicherheitsrelevanter Tätigkeiten einhergeht, im Fall konkurrierender Anmeldungen eine Rechtsschutzmöglichkeit, die sich nicht nur auf den die eigene Gewerbeausübung untersagenden Spruchpunkt, sondern auch auf den das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewerbeausübung hinsichtlich des Mitbewerbers bejahenden Spruchpunkt erstreckt.

Ungeachtet der Frage, anhand welcher Sach- und Rechtslage die Bedarfsprüfung vorzunehmen ist, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes in einem einheitlichen – wenn auch in zwei Schritten durchzuführenden – Verfahren zu prüfen, dessen Gegenstand nur eine einzige, eindeutig bestimmte Anmeldung sein kann.

  • § 340 GewO
  • VwGH, 11.05.2017, Ro 2016/04/0008
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2017/173

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