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Sicherstellung nach § 1170b ABGB: Bankgarantie mit Effektivklausel, Berechnung der Dreimonatsfrist
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 3172 Wörter
- Seiten 382-385
- https://doi.org/10.33196/jbl202106038201
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inkl MwStEine Bankgarantie mit Effektivklausel ist zwar nicht jedenfalls als Sicherungsmittel iS des § 1170b ABGB ungeeignet, jedoch dann, wenn ihre Inanspruchnahme durch den Werkunternehmer durch ein für ihren Abruf aufgestelltes Erfordernis ungebührlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.
Für die Beurteilung, ob ein Vertrag innerhalb von drei Monaten zu erfüllen ist, kommt es nicht auf die Zeit zwischen Vertragsabschluss und (geplantem) Termin für die Beendigung der Arbeiten an, sondern nur auf die veranschlagte Dauer der Arbeiten selbst, unabhängig davon, wie lange nach Vertragsabschluss sie begonnen werden.
- HG Wien, 30.12.2019, 16 Cg 20/19v
- OGH, 23.09.2020, 3 Ob 134/20g, idF des Berichtigungsbeschlusses vom 27.11.2020
- Öffentliches Recht
- § 1170b ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- OLG Wien, 13.05.2020, 30 R 81/20g
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2021, 382
- Arbeitsrecht
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