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Sicherstellungsanspruch und Rücktrittsrecht gemäß § 1170b ABGB bei mangelhafter Leistung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 2222 Wörter
- Seiten 180-182
- https://doi.org/10.33196/jbl201703018001
30,00 €
inkl MwStDie vom Werkunternehmer gemäß § 1170b Abs 2 ABGB erklärte Auflösung des Vertrags beseitigt den Erfüllungsanspruch des Bestellers, sodass sich dieser – ganz wie im Anwendungsbereich des § 1168 ABGB – auf eine Pflicht zur mängelfreien Herstellung des Werks durch den Unternehmer nicht mehr berufen kann. Dem Unternehmer gebührt zufolge des Verweises auf § 1168 Abs 2 ABGB ein entsprechend der Regelungen des Abs 1 leg cit verminderter Entgeltanspruch, dem der Besteller mangelnde Fälligkeit, weil das Werk mangelhaft erbracht wurde oder unvollendet blieb, nicht entgegenhalten kann. Für die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrags durch den Besteller, die die Beklagte allein noch zum Gegenstand ihres Rechtsmittels macht, verbleibt daher nach berechtigter Auflösung des Vertrags nach § 1170b ABGB kein Raum.
- Öffentliches Recht
- JBL 2017, 180
- § 1170b ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 27.09.2016, 1 Ob 107/16s
- § 1168 ABGB
- LGZ Graz, 26.03.2015, 20 Cg 36/14z
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- OLG Graz, 23.03.2016, 4 R 180/15w
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