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Sicherung des Anspruchs auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum durch einstweilige Verfügung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 132 Wörter
- Seiten 208-209
- https://doi.org/10.33196/bbl202005020803
20,00 €
inkl MwStDie Sicherung anderer Ansprüche als Geldforderungen durch einstweilige Verfügung ist möglich, wenn die Gefahr eines drohenden unwiederbringlichen Schadens bescheinigt wird. Die Vermietung von Wohnungen nach rechtskräftigem Teilungsurteil hindert die Begründung von Wohnungseigentum nicht und birgt daher keine derartige Gefahr, ebenso wenig eine Verkehrswertminderung der Liegenschaft, wenn sie durch Geldersatz ausgeglichen werden kann. Die Vermietung von Wohnungen – egal zu welchen Bedingungen – hat auf die zur Begründung von Wohnungseigentum erforderliche Nutzwertfestsetzung keinen Einfluss. Hinsichtlich der Ausgleichszahlungen aufgrund geringfügiger Wertunterschiede, die sich durch die Realteilung ergeben können, sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Ertragswertverfahren nach § 5 Abs 3 LBG aber nicht die tatsächlichen Erträge durch Mieteinnahmen, sondern die erzielbaren Erträge bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zugrunde zu legen.
- OGH, 26.05.2020, 2 Ob 36/20p
- BBL-Slg 2020/157
- § 381 EO
- Sicherung des Anspruchs auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum durch einstweilige Verfügung
- Baurecht
- § 5 Abs 3 LBG
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