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Plasser, David

Sind die Schutzvoraussetzungen und der Schutzumfang von Mustern erzeugnisbezogen?

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Ein Muster schützt definitionsgemäß die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Auch zahlreiche andere für die Schutzfähigkeit und den Schutzumfang eines Musters bedeutende Bestimmungen weisen einen Erzeugnisbezug auf. Doch wie werden die maßgeblichen Erzeugnisse bestimmt? Kommt es allein auf die Erzeugnisangabe im Muster an? Ob und ggf inwieweit die Schutzvoraussetzungen und der Schutzumfang von Mustern erzeugnisbezogen sind, soll in diesem Beitrag untersucht werden.

  • Plasser, David
  • informierter Benutzer
  • WBL 2015, 9
  • Übertragungsmuster.
  • § 23 MuSchG
  • RL 98/71/EG (Muster-RL): Art 1, 3, 5, 6, 7, 9
  • Erzeugnis
  • Nichtigkeit
  • Schutzfähigkeit
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Kennzeichenrecht
  • Art 36 GGV
  • Offenbarung
  • Art 25 GGV
  • Erzeugnisangabe
  • § 25 MuSchG
  • Schutzumfang
  • § 10 MuSchG
  • Muster

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