Zum Hauptinhalt springen
Birnbauer, Wilhelm

Sitzverlegung einer Kommanditgesellschaft

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das FBG unterscheidet zwischen dem „Sitz“ und der „für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift“ (§ 3 Abs 1 Z 4 FBG). Die Änderung der Geschäftsanschrift kann gem § 11 FBG in vereinfachter Form (ohne Beglaubigung der Unterschriften) angemeldet werden, die Verlegung des Sitzes hingegen ist bei Personengesellschaften nach UGB (OG und KG) durch sämtliche Gesellschafter in beglaubigter Form zu beantragen (§§ 11 Abs 1, 107 Abs 1 UGB).

  • Birnbauer, Wilhelm
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2016, 228

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!