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Fuchs, Hubert W.

Sonderausgaben: Steuerberatungskosten eines potentiell Haftenden iZm der für den Primärschuldner getätigten Selbstanzeige

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Die Steuerberatungskosten zur Gänze als rein aus der Mitgliedstellung erklärbare und veranlasste Zahlungen für den Verein zu behandeln, wäre zu weitreichend. Auf eine Zwangsläufigkeit kommt es im Rahmen des § 18 EStG 1988 nicht an. Die Interessenlage zwischen Verein und Haftendem zu quantifizieren, ist schwierig. Daher erscheint es sachgerecht, eine Hälfte-Teilung vorzunehmen und beim Bf somit 50% der für 2015–2017 angefallenen Kosten zum Abzug zuzulassen. Revision eingebracht (Amtsrevision).

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 9 BAO
  • § 30 Abs 2 VerG
  • AFS 2022, 217
  • Steuerrecht
  • § 18 Abs 1 Z 6 EStG
  • BFG, 02.08.2022, RV/7100628/2021
  • § 8 Abs 1 KStG

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