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Sozialpolitik: Keine Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten für die Gewährung von Arbeitslosengeld für einen Unionsbürger in einem anderen MS

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Art 67 Abs 3 der VO (EWG) Nr 1408/71 ist dahin auszulegen, dass er einen MS nicht daran hindert, die Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten abzulehnen, die für die Bewilligung von Arbeitslosengeld zur Ergänzung des Einkommens aus einer Teilzeitbeschäftigung erforderlich ist, wenn dieser Teilzeitbeschäftigung keine Versicherungs- oder Beschäftigungszeit in diesem MS vorausgegangen ist.

Die Prüfung der zweiten Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art 67 Abs 3 der VO Nr 1408/71 in der durch die VO Nr 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die VO Nr 592/2008, beeinträchtigen könnte.

  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 07.04.2016, Rs C-284/15, (Office national de l’emploi (ONEm)/M; M/Office national de l’emploi (ONEm), Caisse auxiliaire de paiement des allocations de chômage (CAPAC), Cour de travail de Bruxelles [Belgien])
  • WBl-Slg 2016/105
  • Art 67 Abs 3 der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die VO (EG)

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