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Sozialrecht: Zu den anwendbaren Vorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz

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Die VO (EWG) Nr 1408/71, geändert und aktualisiert durch die VO (EG) Nr 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996, in ihrer durch die VO (EG) Nr 631/2004 des EP und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung, und die VO (EG) Nr 883/2004 des EP und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in ihrer durch die VO (EU) Nr 465/2012 des EP und des Rates vom 22. Mai 2012 geänderten Fassung iVm der VO (EG) Nr 987/2009 des EP und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der VO (EG) Nr 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in ihrer durch die VO (EU) Nr 465/2012 des EP und des Rates vom 22. Mai 2012 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 in der durch das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum geänderten Fassung und dem am 21. Juni 1999 in Luxemburg unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren MS einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit auf einen Sachverhalt Anwendung finden, in dem ein gleichzeitig in einem MS der Union und einem Staat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, selbständig erwerbstätiger Unionsbürger in der Schweiz eine zusätzliche selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Nach den einschlägigen Bestimmungen dieser VO sind die anwendbaren Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit getrennt zu bestimmen, zum einen im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und zum anderen im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren MS einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.

  • VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
  • EuGH, 26.09.2024, Rs C-329/23, EU:C:2024:802 (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen/W M, Beteiligter: Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; Verwaltungsgerichtshof [Österreich])
  • WBl-Slg 2024/174
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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