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Sozialvorschriften im Straßenverkehr: Zur Haftung des Fahrers für Verstöße gegen die Pflicht zur Nutzung eines Fahrtenschreibers

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 30
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2032 Wörter, Seiten 503-505

30,00 €

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Die VO (EG) Nr 561/2006 ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift nicht entgegensteht, die anstelle oder zusätzlich zu dem Verkehrsunternehmen, bei dem der Fahrer angestellt ist, Letzterem die Haftung für von ihm selbst gegen diese VO begangene Verstöße auferlegt.

  • EuGH, 09.06.2016, Rs C-287/14, (Eurospeed Ltd/Szegedi Törvényszék; Gericht von Gyula [Ungarn])
  • WBl-Slg 2016/167
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Die VO (EG) Nr 561/2006 des EP und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der VO (EWG) Nr 3821/85 und (EG) Nr 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der VO (EWG) Nr 3820/85

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