


Sportanlagen; Trainingsanlage für Mountain-Bikes; baubewilligungsfreie Maßnahme
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 367 Wörter, Seiten 202-203
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Eine Trainingsanlage für Mountain-Bikes (hier: Absprunganlage im Ausmaß von 15 m x 8 m x 5 m in Holzkonstruktion und einer Gerüstanlage in Stahlrohrkonstruktion sowie einer Auffahrrampe in Holzkonstruktion im Ausmaß von 25 m x 5 m x 10 m) ist eine Sportanlage, die von der Baubewilligungspflicht generell ausgenommen ist.
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- § 62a Abs 3 wr BauO
- § 62a Abs 2 wr BauO
- BBL-Slg 2013/171
- Trainingsanlage für Mountain-Bikes
- baubewilligungsfreie Maßnahme
- Baurecht
- Sportanlagen
- VwGH, 30.04.2013, 2012/05/0020
- § 62a Abs 1 Z 28 wr BauO
Eine Trainingsanlage für Mountain-Bikes (hier: Absprunganlage im Ausmaß von 15 m x 8 m x 5 m in Holzkonstruktion und einer Gerüstanlage in Stahlrohrkonstruktion sowie einer Auffahrrampe in Holzkonstruktion im Ausmaß von 25 m x 5 m x 10 m) ist eine Sportanlage, die von der Baubewilligungspflicht generell ausgenommen ist.
- § 62a Abs 3 wr BauO
- § 62a Abs 2 wr BauO
- BBL-Slg 2013/171
- Trainingsanlage für Mountain-Bikes
- baubewilligungsfreie Maßnahme
- Baurecht
- Sportanlagen
- VwGH, 30.04.2013, 2012/05/0020
- § 62a Abs 1 Z 28 wr BauO