Zum Hauptinhalt springen

Sportanlagen; Trainingsanlage für Mountain-Bikes; baubewilligungsfreie Maßnahme

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine Trainingsanlage für Mountain-Bikes (hier: Absprunganlage im Ausmaß von 15 m x 8 m x 5 m in Holzkonstruktion und einer Gerüstanlage in Stahlrohrkonstruktion sowie einer Auffahrrampe in Holzkonstruktion im Ausmaß von 25 m x 5 m x 10 m) ist eine Sportanlage, die von der Baubewilligungspflicht generell ausgenommen ist.

  • § 62a Abs 3 wr BauO
  • § 62a Abs 2 wr BauO
  • BBL-Slg 2013/171
  • Trainingsanlage für Mountain-Bikes
  • baubewilligungsfreie Maßnahme
  • Baurecht
  • Sportanlagen
  • VwGH, 30.04.2013, 2012/05/0020
  • § 62a Abs 1 Z 28 wr BauO

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!