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Staatliche Beihilfen – Deutsche steuerrechtliche Bestimmungen über den Verlustvortrag auf die künftigen Steuerjahre (Sanierungsklausel) – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird...

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BRZBand 8
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
12431 Wörter, Seiten 38-56

30,00 €

inkl MwSt

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Artikel Staatliche Beihilfen – Deutsche steuerrechtliche Bestimmungen über den Verlustvortrag auf die künftigen Steuerjahre (Sanierungsklausel) – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird... in den Warenkorb legen

Die Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die GFKL Financial Services AG trägt ihre eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten der Europäischen Kommission. Die Kommission trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • § 10d EStG
  • Individuelle Betroffenheit
  • Art 263 Abs 4 AEUV
  • BRZ 2016, 38
  • Nichtigkeitsklage
  • Art 108 Abs 2 AEUV
  • Selektivität
  • EuG, 04.02.2016, Rs T-620/11, GFKL Financial Services AG ua gegen Europäische Kommission
  • Verlustvortrag
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • Art 107 Abs 3 AEUV
  • § 8 KStG
  • Sanierungsklausel

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