Wiemer, Dirk T.
Staatliche Beihilfen – Elektrizität – Vorzugstarif – Entscheidung, die Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt zu erklären und ihre Rückforderung anzuordnen – Vorteil – Begründungspflicht – Höhe der Beihilfe – Neue B...
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 7
- Judikatur, 9306 Wörter
- Seiten 22 -35
- https://doi.org/10.33196/brz201501002201
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Die Klage wird abgewiesen.
Die Alcoa Trasformazioni Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind, einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
- Wiemer, Dirk T.
- Art 107 AEUV
- Grundsatz des Vertrauensschutzes
- Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils
- Art 108 Abs 2 AEUV
- EuG, Rs T-177/10, Alcoa Trasformazioni Srl ua gegen Europäische Kommission, Urteil vom 16. Oktober 2014
- BRZ 2015, 22
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Begründungspflicht.
- Vergaberecht
- Regionalbeihilfe
- Bestimmung der Höhe der Beihilfe