Wiemer, Dirk T.
Staatliche Beihilfen – Umstrukturierung der WestLB – Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Art. 87 Abs. 3 Buchst. b EG – Entscheidung, mit der die Beihilfe unter bestimmt...
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- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 6
- Judikatur, 22759 Wörter
- Seiten 212 -244
- https://doi.org/10.33196/brz201404021201
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Der Antrag der Europäischen Kommission, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären, wird zurückgewiesen.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
- Wiemer, Dirk T.
- individuelle Betroffenheit
- Entscheidung, mit der die Beihilfe unter bestimmten Bedingungen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird
- Art 87 Abs 1 EG
- Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats
- Nichtigkeitsklage
- Diskriminierungsverbot.
- EuG, 17.07.2014, Rs T-457/09, Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband gegen Europäische Kommission
- BRZ 2014, 212
- Kollegialprinzip
- Verhältnismäßigkeit
- Rechtsschutzinteresse
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Art 7 Abs 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999, Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
- Umstrukturierung der WestLB
- Begründungspflicht
- Vergaberecht
- Art 87 Abs 3 Buchst. b EG
- Art 219 EG
- Zulässigkeit
- Art 295 EG