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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 3, September 2016, Band 8

Wiemer, Dirk T.

Staatliche Beihilfen – Verbrauchsteuer – Teilweiser Steuererlass im Rahmen eines Vergleichs – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Verteidigungsrec...

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Der Beschluss 2014/342/EU der Kommission vom 16. Oktober 2013 über die staatliche Beihilfe SA.18211 (C 25/05) (ex NN 21/05), die die Slowakische Republik zugunsten von Frucona Košice a.s. gewährt hat, wird für nichtig erklärt.

Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Frucona Košice einschließlich der in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Verbrauchsteuer
  • Beweislast
  • BRZ 2016, 141
  • Kriterium des privaten Gläubigers
  • EuG, 16.03.2016, Rs T-103/14, Frucona Košice a.s. gegen Europäische Kommission
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergleich
  • Vergaberecht
  • Verfahrensrechte der Beteiligten
  • Art 264 AEUV
  • Verteidigungsrechte