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- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUM Band 2020
- thema: Sanfte Verwaltung, 3460 Wörter
- Seiten 498-507
- https://doi.org/10.33196/juridikum202004049801
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inkl MwStMit einer staatlichen Warnung wird niemand zu einem bestimmten Verhalten gezwungen. Es ist ein sanftes Mittel der Verwaltung, das lediglich informieren soll. Bei näherem Hinsehen wird aber schnell klar, dass dieses Bild täuscht. Denn die Folgen einer öffentlichen Warnmeldung können für die Betroffenen verheerend sein. In diesem Beitrag soll die Funktion und Rechtsqualität von staatlichen Warnungen dargestellt werden. Anschließend werden Rechtsschutzmöglichkeiten aufgezeigt und wird der Frage nachgegangen, inwiefern diese effektiv sind und ausreichenden Schutz bieten.
- Yaylagül, Sidar
- Arzneimittelrecht
- § 77 Abs 1 MPG
- § 43 LMSVG
- § 75q Abs 7 AMG
- § 13 EMRK
- Privatwirtschaftsverwaltung
- Warnungen
- Hoheitsverwaltung
- Art 131 Abs 2 B-VG
- § 1130 ABGB
- § 4 Abs 7 BWG
- § 24 DSG
- Lebensmittelrecht
- Verfassungsrecht
- § 1 DSG
- Medizinrecht
- § 92 Abs 11 WAG
- Grundrechte
- Amtshaftung
- § 130 Abs 1 Z 1 B-VG
- Bankenrecht
- § 288 VAG
- Datenschutz
- JURIDIKUM 2020, 498
- Rechtsphilosophie und Politik
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