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Staatsbürgerschaftserwerb von Nachkommen von Opfern des NS-Regimes

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 9
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1560 Wörter, Seiten 43-45

20,00 €

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Die Bestimmung des § 58c Abs 1a StbG wurde vom Gesetzgeber in der Absicht geschaffen, auch Nachkommen in direkter absteigender Linie von Opfern des NS-Regimes die Möglichkeit einzuräumen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Für die Auslegung des § 58c Abs 1 StbG sind die Vorgängerregelungen und deren rechtshistorischer Kontext maßgeblich. Danach war der Nachweis des Wohnsitzes auch dann als erbracht anzusehen, wenn er von Personen nach dem 13.3.1938 aufgegeben wurde, weil sie nach diesem Zeitpunkt Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatten oder erlitten haben.

  • § 58c Abs 1a StbG
  • ZVG-Slg 2022/6
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwG Wien, 27.09.2021, VGW-152/062/13426/2021

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