Zum Hauptinhalt springen
Fuchs, Hubert W.

Stellen Kosten des elektronisch überwachten Hausarrests Werbungskosten dar?

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Auch Kosten des im Rahmen des elektronisch überwachten Hausarrests durchgeführten Strafvollzuges sind in der Regel der Lebenssphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen und stellen daher keine Werbungskosten dar (Rechtssatz). Revision zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • AFS 2015, 154
  • § 16 Abs 1 EStG
  • Steuerrecht
  • § 20 Abs 1 Z 2 EStG
  • BFG, 18.05.2015, RV/7104463/2014

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!