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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Heft 4, September 2015, Band 2015
Stellen Kosten des elektronisch überwachten Hausarrests Werbungskosten dar?
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 2015
- Bundesfinanzgericht, 1353 Wörter
- Seiten 154-156
- https://doi.org/10.33196/afs201504015401
9,80 €
inkl MwStAuch Kosten des im Rahmen des elektronisch überwachten Hausarrests durchgeführten Strafvollzuges sind in der Regel der Lebenssphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen und stellen daher keine Werbungskosten dar (Rechtssatz). Revision zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- AFS 2015, 154
- § 16 Abs 1 EStG
- Steuerrecht
- § 20 Abs 1 Z 2 EStG
- BFG, 18.05.2015, RV/7104463/2014