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Stellplatz für einspuriges Kfz als Abstellplatz iS des § 2 Abs 2 WEG

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Bei einem Abstellplatz iS des § 2 Abs 2 WEG muss es sich nicht um einen Stellplatz für mehrspurige Kfz handeln; eine den sonstigen Kriterien des WEG entsprechende Abstellfläche ist so lange als wohnungseigentumstauglich anzusehen, als darauf zumindest ein einspuriges Kfz geparkt werden kann.

  • BG Spittal an der Drau, 20.02.2015, 6 Msch 10/13h
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • LG Klagenfurt, 21.05.2015, 3 R 66/15p
  • OGH, 23.02.2016, 5 Ob 158/15v
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2016, 734
  • Arbeitsrecht
  • § 2 Abs 2 WEG

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