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Hollaender, Adrian Eugen

Stellung einer Eventualfrage

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Im Geschworenenverfahren ist eine Eventualfrage immer dann zu stellen, wenn bestimmte Verfahrensergebnisse konkret auf eine andere Tatgestaltung als die der Hauptfrage zugrunde gelegte hindeuten, wobei stets nur auf in der HV erstattetes Tatsachenvorbringen iS des § 314 Abs 1 StPO abzustellen ist. Der Inhalt eines Gutachtens ist kein solches und vermag daher für sich allein keine Eventualfrage zu indizieren.

  • Hollaender, Adrian Eugen
  • OGH, 29.07.2020, 13 Os 42/20f
  • § 314 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 345 Abs 1 Z 6 StPO
  • § 75 StGB
  • JST-Slg 2020/56
  • § 313 StPO
  • § 87 StGB
  • LG Salzburg als Geschworenengericht, 35 Hv 26/19i

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