Hilber, Klaus
Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 18
- Bundesfinanzgericht, 1007 Wörter
- Seiten 54 -55
- https://doi.org/10.33196/afs202002005401
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Aufwendungen an einen Steuerberater, dessen Tätigkeit schwerpunktmäßig die Ermittlung von Einkünften betrifft, können zur Gänze als Betriebsausgaben/Werbungskosten behandelt werden. Betrifft die Tätigkeit schwerpunktmäßig die Abfassung der Einkommensteuererklärung, liegen (zur Gänze) Sonderausgaben vor.
- Hilber, Klaus
- Steuerrecht
- § 18 Abs 1 Z 6 EStG
- BFG, 23.12.2019, RV/2101310/2019
- AFS 2020, 54
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