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Hilber, Klaus

Steuerberatungskosten als Sonderausgaben

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Aufwendungen an einen Steuerberater, dessen Tätigkeit schwerpunktmäßig die Ermittlung von Einkünften betrifft, können zur Gänze als Betriebsausgaben/Werbungskosten behandelt werden. Betrifft die Tätigkeit schwerpunktmäßig die Abfassung der Einkommensteuererklärung, liegen (zur Gänze) Sonderausgaben vor.

  • Hilber, Klaus
  • Steuerrecht
  • § 18 Abs 1 Z 6 EStG
  • BFG, 23.12.2019, RV/2101310/2019
  • AFS 2020, 54

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