Steuerliche Anerkennung von „Bewirtungsaufwendungen“
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 2
- Schwerpunkt: Empfängerbenennung und Abzugsverbote, 4806 Wörter
- Seiten 109 -118
- https://doi.org/10.33196/zss202002010901
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Im Rahmen von abgabenbehördlichen Prüfungen stellt die Überprüfung von Bewirtungsaufwendungen und deren Anerkennung als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben ein regelmäßiges Diskussionsthema da, die auch häufig zu Feststellungen führen. Zusätzlich zur Nichtabzugsfähigkeit als Betriebsausgabe und der Versagung des Vorsteuerabzuges, kann es auch zu einem 25% Strafzuschlag kommen und im schlimmsten Fall sogar zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Gegenständlicher Beitrag soll daher einen Überblick bezüglich der steuerlichen Behandlung von Bewirtungsaufwendungen sowie konkrete Hilfestellungen und Empfehlungen für Praktiker zu diesem Thema geben.
- Rosar, Werner
- zur Hälfte abzugsfähig
- Körperschaftsteuergesetz
- Empfängerbennenung
- Einkommensteuergesetz, EStG 1988: § 12 Abs 1 Z 3 KStG iSd § 20 Abs 1 Z 3
- gänzlich abzugsfähig
- nicht abzugsfähig
- Repräsentations- und Bewirtungsaufwendungen
- ZSS 2020, 109
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