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Stiftung und Schiedsgerichtsbarkeit: Zwei Gedanken zu Liechtenstein und Österreich
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JEVBand 19
- Inhalt:
- Fachbeiträge: Schwerpunkt Stiftungsrecht
- Umfang:
- 2362 Wörter, Seiten 23-26
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Das Stiftungsgefüge kann aufgrund der verschiedenen, oft familiär bedingten, Interessenlagen aufgeladen und konfliktträchtig sein. Daher gilt die Schiedsgerichtsbarkeit als idealtypische Streitbeilegungsmethode, die jedoch in Bezug auf die zwei Aspekte dieses Beitrags reformbedürftig ist.
-
- Nueber, Michael
-
- stiftungsrechtliche Streitigkeiten
- § 599 Abs 3 flZPO
- § 634 Abs 2 flZPO
- Art 552 §§ 35 Abs 1 iVm 29 Abs 3 PGR
- § 617 öZPO
- JEV 2025, 23
- Stiftungsaufsicht
- Schiedsgerichtsbarkeit
- Stiftung
- Verbraucherschutz
Das Stiftungsgefüge kann aufgrund der verschiedenen, oft familiär bedingten, Interessenlagen aufgeladen und konfliktträchtig sein. Daher gilt die Schiedsgerichtsbarkeit als idealtypische Streitbeilegungsmethode, die jedoch in Bezug auf die zwei Aspekte dieses Beitrags reformbedürftig ist.
- Nueber, Michael
- stiftungsrechtliche Streitigkeiten
- § 599 Abs 3 flZPO
- § 634 Abs 2 flZPO
- Art 552 §§ 35 Abs 1 iVm 29 Abs 3 PGR
- § 617 öZPO
- JEV 2025, 23
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