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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Stiftungsprüfer auch im Liquidationsstadium erforderlich
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2017
- Judikatur, 800 Wörter
- Seiten 94-95
- https://doi.org/10.33196/ges201702009401
9,80 €
inkl MwStDer Stiftungsprüfer ist ein zwingend vorgesehenes Organ der Privatstiftung.
Die Privatstiftung muss bis zu ihrer Löschung über einen Stiftungsprüfer verfügen.
Eine analoge Anwendung des § 211 Abs 3 AktG, wonach eine Prüfung der Jahresabschlüsse im Abwicklungszeitraum entfällt, kommt auf den Stiftungsprüfer nicht in Betracht.
Die Kompetenzen des Stiftungsprüfers gehen über die des Abschlussprüfers hinaus:
Der Stiftungsprüfer hat darauf zu drängen, dass der Vorstand seiner Rechnungslegungspflicht überhaupt nachkommt.
Er kann die Abberufung des Vorstands und eine Sonderprüfung beantragen.
- Stiftungsprüfer
- GES 2017, 94
- Gesellschaftsrecht
- Liquidation
- § 14 Abs 1 PSG
- Kompetenzen
- § 211 Abs 3 AktG
- OGH, 30.01.2017, 6 Ob 224/16h