


Stimmrechtsausschluss bei Beschluss über Kostenersatz von Fensteraustausch
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 33
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4047 Wörter, Seiten 249-253
30,00 €
inkl MwSt




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Gem § 24 Abs 3 WEG 2002 steht den Wohnungseigentümern kein Stimmrecht zu, wenn Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung ein Rechtsgeschäft mit diesem Wohnungseigentümer ist. Der Umstand allein, dass die von der Abstimmung betroffenen Mit- und Wohnungseigentümer im Beschluss nicht namentlich genannt werden, führt jedenfalls dann nicht zum Entfall des Stimmrechtsausschlusses, wenn die von diesem Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis mit den einzelnen Mit- und Wohnungseigentümern Betroffenen eindeutig bestimmbar sind.
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- WOBL-Slg 2020/79
- § 37 Abs 3 Z 17 MRG
- OGH, 16.01.2020, 5 Ob 182/19d, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- LG Wiener Neustadt , 19 R 25/19s
- BG Mödling, 28 Msch 12/18y, siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Illedits in diesem Heft der wobl 2020, 232.
- Miet- und Wohnrecht
- § 52 Abs 2 Z 1 WEG
- § 271 ABGB
- § 272 ABGB
- § 18 dWEG
- § 29 Abs 2 WEG
- § 30 Abs 1 Z 2 WEG
- § 24 WEG
- § 25 dWEG
Gem § 24 Abs 3 WEG 2002 steht den Wohnungseigentümern kein Stimmrecht zu, wenn Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung ein Rechtsgeschäft mit diesem Wohnungseigentümer ist. Der Umstand allein, dass die von der Abstimmung betroffenen Mit- und Wohnungseigentümer im Beschluss nicht namentlich genannt werden, führt jedenfalls dann nicht zum Entfall des Stimmrechtsausschlusses, wenn die von diesem Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis mit den einzelnen Mit- und Wohnungseigentümern Betroffenen eindeutig bestimmbar sind.
- WOBL-Slg 2020/79
- § 37 Abs 3 Z 17 MRG
- OGH, 16.01.2020, 5 Ob 182/19d, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- LG Wiener Neustadt , 19 R 25/19s
- BG Mödling, 28 Msch 12/18y, siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Illedits in diesem Heft der wobl 2020, 232.
- Miet- und Wohnrecht
- § 52 Abs 2 Z 1 WEG
- § 271 ABGB
- § 272 ABGB
- § 18 dWEG
- § 29 Abs 2 WEG
- § 30 Abs 1 Z 2 WEG
- § 24 WEG
- § 25 dWEG