Zum Hauptinhalt springen

Störung einer Dienstbarkeit durch Verbotstafel

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ob eine Verbotstafel eine zu beseitigende Beeinträchtigung einer Dienstbarkeit ist, hängt davon ab, wie sie auf den Berechtigten und dessen Besucher wirkt. Eine Störung eines uneingeschränkten Geh- und Fahrrechts liegt vor, wenn der Eigentümer der herrschenden Liegenschaft und seine Besucher von der Zufahrt zur herrschenden Liegenschaft aufgrund der Verbotstafel abgehalten oder hinsichtlich der Benutzung eines Weges verunsichert werden.

  • § 484 ABGB
  • BBL-Slg 2015/34
  • OGH, 18.09.2014, 1 Ob 150/14m
  • § 523 ABGB
  • Baurecht
  • Störung einer Dienstbarkeit durch Verbotstafel

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!