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Stornierung einer Zwangsstrafe im Ermessen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 23
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
739 Wörter, Seiten 58-59

9,80 €

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Der steuerliche Vertreter reicht zwei USt-Erklärungen für einen Kleinunternehmer nach deren Abberufung verspätet ein. Für das BFG ist die Voraussetzung für die Verhängung einer Zwangsstrafe zwar grundsätzlich gegeben, die Festsetzung im Ermessen jedoch nicht zweckmäßig. Die USt wurde in den USt-Bescheiden der Jahre 2019–2021 jeweils mit € null festgesetzt und es kam zu keinen Steuernachzahlungen.

  • Endfellner, Clemens
  • BFG, 26.02.2025, RV/7100409/2025
  • AFS 2025, 58
  • § 111 BAO
  • Steuerrecht

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