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Tipold, Alexander

Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2016 – Die Regierungsvorlage, Überwachung von Nachrichten, neue Qualifikation im SMG

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Die Regierungsvorlage zu einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2016 weicht in einigen Punkten vom Ministerialentwurf zu dem damals noch bezeichneten Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2015 ab, weshalb diesem Vorhaben noch einmal Raum gewidmet ist, wobei vor allem die Änderungen gegenüber dem ME hervorgehoben werden. Ein neuer Ministerialentwurf sieht im Bereich der §§ 134 ff StPO Neuregelungen für die Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden, durch Installation von Überwachungsprogrammen vor. Ein Initiativantrag schlägt eine neue Qualifikation zu § 27 SMG vor, wonach die Tatbegehung im öffentlichen Raum strenger bestraft werden soll.

  • Tipold, Alexander
  • Umgehungsverbot bei Verteidigungsunterlagen
  • Agent provocateur
  • Überwachung von Nachrichten
  • Bankgeheimnis
  • § 409 Abs 2 StPO
  • § 164 Abs 2 StPO
  • Regelungen zum Vorermittlungsverfahren
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 61 StPO
  • § 5 Abs 3 StPO
  • Besondere Schutzbedürftigkeit von Opfern
  • Lockspitzelverbot
  • § 133 Abs 5 StPO
  • Überwachungsprogramm im Computersystem
  • § 136a StPO
  • Suchtmittelverkauf in der Öffentlichkeit
  • § 27 Abs 2a SMG
  • § 157 Abs 2 StPO
  • § 66a StPO
  • § 116 StPO
  • JST 2016, 209

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