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Strafrechtliche Verantwortung nach VbVG und lange Verjährungsfrist

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
949 Wörter, Seiten 233-234

30,00 €

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Die lange Verjährungsfrist des § 1498 ABGB ist auf juristische Personen anwendbar, wenn sie als Verband iSd § 1 Abs 2 VbVG für eine qualifizierte Straftat gemäß § 3 VbVG strafrechtlich verantwortlich ist.

Eine strafgerichtliche Verurteilung ist für die Anwendung der langen Verjährungsfrist nicht erforderlich. Liegt keine strafgerichtliche Verurteilung vor, hat der Zivilrichter selbstständig das Vorliegen der im strafrechtlichen Sinn zu verstehenden Voraussetzungen zu prüfen.

  • OGH, 20.11.2023, 6 Ob 207/22t
  • WBl-Slg 2024/59
  • § 3 VbVG
  • § 1 VbVG
  • § 1489 ABGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Innsbruck, 24.08.2022, 10 R 35/22f-45

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